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   VG Augsburg, 29.01.2015 - Au 5 K 14.20   

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https://dejure.org/2015,1851
VG Augsburg, 29.01.2015 - Au 5 K 14.20 (https://dejure.org/2015,1851)
VG Augsburg, Entscheidung vom 29.01.2015 - Au 5 K 14.20 (https://dejure.org/2015,1851)
VG Augsburg, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - Au 5 K 14.20 (https://dejure.org/2015,1851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verpflichtungsklage; Tekturgenehmigung; Einzelbaudenkmal; Beeinträchtigung Denkmaleigenschaft (bejaht); Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft durch die Erteilung einer Tekturgenehmigung für die Erweiterung eines Gebäudes mit einem Anbau und Tiefgarage

  • rewis.io

    Verpflichtungsklage, Tekturgenehmigung, Einzelbaudenkmal, Beeinträchtigung Denkmaleigenschaft, Ermessen, Erhaltungsinteresse, Baugenehmigungsbescheid, Erweiterungsbau

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; Balkon; Dachterrasse; Dachaufbau; gewichtige

    Auszug aus VG Augsburg, 29.01.2015 - Au 5 K 14.20
    Grundsätzlich ist das Baudenkmal in der überkommenen Form zu erhalten, denn Ziel des Denkmalschutzes ist es, die Substanz zu schützen und nicht erforderliche Eingriffe zu verhindern (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575 - juris).
  • VGH Bayern, 11.01.2011 - 15 B 10.212

    Gewichtige Gründe des Denkmalschutzes, die für die Beibehaltung des bisherigen

    Auszug aus VG Augsburg, 29.01.2015 - Au 5 K 14.20
    Bei der Ermessensentscheidung ist im Übrigen maßgeblich die Bedeutung des Baudenkmales zu berücksichtigen und sind Art und Intensität des beabsichtigten Eingriffes in die Substanz des Denkmales zu den gewichtigen Gründen des Denkmalschutzes ins Verhältnis zu setzen (BayVGH, U.v. 11.1.2011 - 15 B 10.212 - juris Rn. 26 ff.).
  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 1 ZB 07.345

    Berufungszulassung (abgelehnt); Vergnügungsstätte im Mischgebiet; Zurückstellung

    Auszug aus VG Augsburg, 29.01.2015 - Au 5 K 14.20
    Bei der im Hauptantrag vorliegenden Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Bau- bzw. Tekturgenehmigung ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 1 ZB 07.345 - juris).
  • VGH Bayern, 15.01.2002 - 14 ZB 00.3360
    Auszug aus VG Augsburg, 29.01.2015 - Au 5 K 14.20
    Dieser Ansatz erscheint sachgerecht, da insoweit nicht auf die Anschauung eines gebildeten Durchschnittsmenschen abzustellen ist, sondern auf den Wissens- und Kenntnisstand sachverständiger Kreise (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2002 - 14 ZB 00.3360 - juris).
  • VG München, 15.10.2012 - M 8 K 11.4210

    Veränderung der äußeren Gaube einer genehmigten Gaubereihe auf einem Denkmal;

    Auszug aus VG Augsburg, 29.01.2015 - Au 5 K 14.20
    Der Zweck des Erlaubnisvorbehaltes in Art. 6 Abs. 2 DSchG steht unter dem Vorzeichen des gesamten Denkmalschutzrechtes, mit dessen Hilfe die Denkmäler in Bayern möglichst unverändert erhalten werden sollen (vgl. VG München, U.v. 15.10.2012 - M 8 K 11.4210 - juris Rn. 30).
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